Normen und Gesetze
Rechtssicher planen – Barrierefreiheit mit Auracast™ umsetzen
Barrierefreies Hören ist Menschenrecht
Ob Hörunterstützung angeboten werden muss, regeln verschiedene Gesetze und Vorschriften. Die UN-Behindertenkonvention (Art. 9) und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 3) fordern gleiche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Nationale Gesetze wie das BGG, die Sozielgesetzbücher (z.B. VOB, BGB) sowie Normen wie die DIN 18041 und DIN 60118-4 legen fest, wie Barrierefreiheit umzusetzen ist. Auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stärkt die Pflicht zur Barrierefreiheit. All diese Regeln sorgen dafür, dass Menschen mit Hörbeeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden und ein Recht auf Hörunterstützung haben.
Barrierefreier Zugang zu Audioinformationen ist heute nicht mehr nur ein Service – er ist gesetzlich vorgeschrieben. Auracast™ bietet eine zukunftssichere und normgerechte Möglichkeit, diese Anforderungen zu erfüllen und dabei neue technologische Möglichkeiten zu nutzen.
Gesetzliche Grundlagen
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
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In Kraft seit: 28. Juni 2025
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Ziel: Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
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Relevanz: Öffentliche und gewerbliche Anbieter bestimmter Dienstleistungen müssen barrierefreie Kommunikationsmöglichkeiten bereitstellen – dazu gehört auch Hörunterstützung in öffentlich zugänglichen Räumen.
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Auswirkung: Auracast™ kann die BFSG-Anforderungen erfüllen und dabei klassische Hörunterstützungssysteme wie Induktionsschleifen ersetzen oder ergänzen.
Wichtige Normen im Bereich Hörunterstützung
DIN 18041 – Hörsamkeit in Räumen
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Legt Anforderungen an die Raumakustik fest.
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Ziel: Gute Sprachverständlichkeit in Versammlungsräumen, Klassenzimmern, Konferenzsälen usw.
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Auracast™ kann in Kombination mit guter Raumakustik eine deutlich verbesserte Hörunterstützung bieten.
DIN EN 60118-4 – Induktive Höranlagen
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Internationale Norm für Höranlagen auf Basis von Induktionsschleifen.
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Enthält Vorgaben zu Feldstärke, Frequenzgang und Störgeräuschen.
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Hinweis: Auracast™ ist eine alternative Technologie und fällt nicht direkt unter diese Norm, kann aber ähnliche oder bessere Leistungswerte bieten – ohne aufwändige Schleifeninstallation.
Wo gilt Barrierefreiheit?
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Öffentliche Gebäude (z.B. Behörden, Gerichte, Banken, ... )
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Kultureinrichtungen (z.B. Theater, Kinos, Museen, ...)
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Veranstaltungsräume und Säle
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Bildungseinrichtungen (z.B. Schulen, Hochschulen, ...)
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Kirchen und Versammlungsstätten
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Verkehrsknotenpunkte (z.B. Bahnhöfe, Flughäfen, ...)
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Personenbeförderungsdienste sowie Fahrausweis- und Ceck-In-Automaten
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Verkaufs- und Dienstleistungsstätten
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Arbeitsstätten
Vergleich: Gesetz & Technik
Vorgabe | Klassische Lösung | Auracast™ |
|---|---|---|
BFSG-konforme Hörunterstützung | Induktionsschleife, Funkempfänger | Auracast™-fähige Hörgeräte, Kopfhörer, Smartphones |
Normgerechte Sprachverständlichkeit | DIN 18041 | Kombinierbar mit Raumakustikmaßnahmen |
Zugänglichkeit für viele Nutzer | Empfänger-Pool notwendig | Unbegrenzte Teilnehmerzahl mit eigenen Endgeräten |
Kosten & Wartung | Hoch (Installation Gerätepflege) | Niedrig bis mittel (Sender + Standardgeräte) |
Warum Auracast™ gesetzeskonform und zukunftssicher ist
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Erfüllt aktuelle Barrierefreiheitsanforderungen (BFSG)
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Unterstützt Inklusion – kompatibel mit modernen Hörgeräten und Consumer-Kopfhörern
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Einfach erweiterbar – keine feste Verkabelung nötig
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Technologisch offen – nutzt einen globalen Standard (Bluetooth LE Audio)
💡 Tipp für Planer und Betreiber:
Wenn Sie heute auf Auracast™ setzen, erfüllen Sie nicht nur aktuelle Gesetze, sondern sind auch für zukünftige Normen und Standards bestens vorbereitet.